Neuro-Athletik Trainer
DOSB Athletiktrainer Ralph Vögtle in Hamburg


AGB

AGB

1. ALLGEMEINES

1.1 Mit der Inanspruchnahme von Leistungen von Neuro-Athletik Training erklärt sich der Kunde mit der Geltung sämtlicher nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) in der jeweils gültigen Fassung einverstanden.

1.2 Die AGB gelten für alle von Neuro-Athletik Trainer angebotenen Leistungen wie Team & Personaltraining, Firmenfitness, Ernährungsberatung, Events/Veranstaltungen sowie für etwaige Folgegeschäfte.

1.3 Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Leistungen widersprochen. Etwas anderes gilt nur, wenn Neuro-Athletik Trainer Abweichungen ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. VERTRAGSGEGENSTAND UND VERTRAGSBEGINN

2.1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang werden von dem Kunden individuell gewählt und in dem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart.

2.2 Der Vertragsbeginn wird ebenfalls schriftlich in dem Vertrag vereinbart. Andernfalls gilt im Zweifel das Datum der Unterschrift als vereinbarter Vertragsbeginn.

3. BESONDERE BEDINGUNGEN

3.1 Allgemeines

3.1.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Personal Training nicht ärztliche, physiotherapeutische oder krankengymnastische Maßnahmen ersetzt.

3.2 Vertragslaufzeit

3.2.1 Die Laufzeit des Vertrages wird schriftlich fixiert.

3.2.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch bei Ablauf um einen weiteren Monat, sofern der Kunde oder Neuro-Athletik Trainer nicht zuvor mit einer Frist von 2 Wochen zum Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt hat.

3.3 Durchführung der Trainingseinheiten und Kosten

3.3.1 Jede Trainingseinheit beträgt 60 Minuten.

3.3.2 Trainingstermine werden außer an Feiertagen grundsätzlich in der Zeit von montags bis sonntags zwischen 07:00 und 22:00 Uhr abgehalten. Vereinbarte Termine sind verbindlich.

3.3.3 Der Trainingsort kann je nach Wunsch des Kunden individuell vereinbart werden. 

3.3.4 Für Reisen zum Trainingsort und zurück werden dem Kunden ab dem 21. gefahrenen Kilometer € 0,40 zuzüglich Mehrwertsteuer je gefahrenem Kilometer berechnet.

3.3.5 Wünscht der Kunde die Durchführung des Trainings in einem Fitnessstudio oder in einer sonstigen Einrichtung, hat der Kunde alle hierfür anfallenden Beiträge und Kosten für sich und den Personaltrainer zu tragen. Gleiches gilt für sonstige Kosten, die aufgrund spezieller Wünsche des Kunden entstehen.

3.4 Durchführung von Events, Veranstaltungen, Sportvermessungen, Vorträgen

3.4.1 Betrifft alle außerordentlichen Buchungen des Kunden bei Neuro-Athletik Trainer, die keine periodische Trainingseinheit nach sich ziehen, sondern autark angeboten und durchgeführt werden.

3.4.2 Die Dauer, das Datum der Durchführung und, wenn schon bekannt, der Zeitrahmen der Buchungseinheit werden gesondert vereinbart und im Vertrag / der Auftragsbestätigung festgelegt.

3.4.3 Für Reisen zum jeweiligen Ort und zurück werden dem Kunden ab dem 21. gefahrenen Kilometer € 0,40 zuzüglich Mehrwertsteuer je gefahrenem Kilometer berechnet.

3.4.4 Der Kunde stellt dem Neuro-Athletik Trainer kostenfrei und nach Vorgaben der Neuro-Athletik Trainer einen Stromanschluss, eine ausreichende Fläche, den Zugang zu dieser Fläche, ausreichend Beleuchtung zur Verfügung. Die Sicherheit, die von diesen Mitteln, nach Norm erwartet wird, stellt der Kunde sicher. Der Neuro-Athletik Trainer haftet nicht für auftretende Schäden, es sei denn sie werden seitens des Neuro-Athletik Trainers mutwillig herbei geführt.

3.4.5 Für die verletzungsfreie Nutzung des vom Kunden zur Verfügung gestellten Untergrundes / Bodens ist alleine der Kunde verantwortlich. Hierbei finden besonders die Beschaffenheit des Bodens, die Absicherung von Fremdmaterial und Fremdpersonen querend der betriebenen Anlagen Beachtung.

3.4.6 Termine, die weniger als 24 Stunden vorher oder überhaupt nicht abgesagt worden sind oder abgebrochen werden, verfallen ersatzlos, ohne dass der Vergütungsanspruch von Neuro-Athletik Trainer dadurch berührt wird. Termine, die aus den Gründen 3.4.6 mehr als 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden binnen von 2 Monaten neu angesetzt. Kann seitens des Kunden kein neuer Termin gefunden werden, so wird Neuro-Athletik Trainer die vertragliche Vereinbarung wirtschaftlich zur Abrechnung bringen. Eine Rückvergütung von bereits gezahlter / angezahlter Leistung entfällt.

3.4.7 Wird ein vereinbarter Termin einer vertraglichen Leistung vom Kunden zurückgezogen oder abgesagt, so fallen pauschal 50% Stornierungskosten des Gesamtbetrages der Auftragsbestätigung für den Kunden an.


4. ANGEBOTE, PREISE, AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Alle Angebote sind freibleibend.

4.2 Es gelten die jeweils gültigen Preise für Personaltraining. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.3 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist die Vergütung immer im Voraus in bar oder per Überweisung zu zahlen.

4.4 Bei Vertragslaufzeiten ist jeweils am Monatsanfang das entsprechende monatliche Entgelt zu entrichten.

4.5 Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Neuro-Athletik Trainer sofort fällig. Neuro-Athletik Trainer ist zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten sowie weitere Leistungen nicht oder nur gegen Vorkasse auszuführen. Ein durch Zahlungsverzug bedingter Ausfall der Leistungen seitens Neuro-Athletik Trainer verpflichtet den Auftraggeber in jedem Fall von der vollständigen Begleichung der ausgestellten Rechnung.

4. 6 Bei Vertragslaufzeiten sind die vorher festgelegten Trainingseinheiten pro Monat entsprechend im gleichen Monat zu absolvieren. Es gibt keinen Anspruch auf das Nachholen von Einheiten im Folgemonat. Ausnahmen hiervon sind Krankheit des Kunden bzw. von Neuro-Athletik Trainer Mitarbeitenden.


5. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, seinen Gesundheitszustand vor Beginn des Trainings ärztlich überprüfen zu lassen und von sich aus Neuro-Athletik Trainer vor Beginn des Trainings umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren, insbesondere wenn gesundheitliche Gründe gegen die Durchführung der Trainingseinheit oder Teilen davon sprechen, wie z.B. Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten. Sollten sich während des Trainings oder danach Änderungen des Gesundheitszustands des Kunden einstellen oder gesundheitliche Probleme irgendwelcher Art auftreten, ist er ebenfalls verpflichtet, Neuro-Athletik Trainer unverzüglich darüber zu informieren.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben auf Erfassungs- und Gesundheitsfragebogen zu treffen. Neuro-Athletik Trainer haftet nicht für unvollständige und fehlerhafte Angaben und daraus resultierende Schäden.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Trainings- und Therapiegeräte pfleglich zu behandeln.

5.4 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nicht berechtigt ist, Trainings- oder Therapiegeräte alleine ohne Aufsicht von Neuro-Athletik Trainer zu benutzen und/oder zu verlassen.

5.5 Der Kunde verpflichtet sich, die jeweiligen Anweisungen von Neuro-Athletik Trainer für die Durchführungen der Trainingseinheiten und die Benutzung von Geräten zu befolgen.

5.6 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Neuro-Athletik Trainer bei einem Verstoß gegen die Obliegenheitsverpflichtungen des Kunden berechtigt ist, das Training bzw. die Therapie abzubrechen und Leistungen erst wieder zu erbringen, wenn der Kunde die Obliegenheiten einhält, oder ggf. vom Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen.

6. TERMINABSAGEN

6.1 Bei Terminabsagen des Kunden, die spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin Neuro-Athletik Trainer schriftlich zugehen, z.B. wegen Krankheit, wird die Trainingseinheit vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Leistungspakets angehängt.

6.2 Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden, verfallen zu 100%, ohne dass der Vergütungsanspruch von Neuro-Athletik Trainer dadurch berührt wird.

6.3 Termine, die weniger als 24 Stunden vorher oder überhaupt nicht abgesagt worden sind oder abgebrochen werden, verfallen ersatzlos, ohne dass der Vergütungsanspruch von Neuro-Athletik Trainer dadurch berührt wird.

6.4 In jedem Fall bleibt die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie bereits entstandener Kosten unberührt.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Trainingsresultate hängen immer von der persönlichen Konstitution und Leistungsfähigkeit und -bereitschaft des Kunden ab. Neuro-Athletik Trainer gibt daher keinerlei Gewährleistung oder Garantie für einen bestimmten Trainingserfolg.

8. HAFTUNG

8.1 Die Teilnahme des Kunden an den Trainingseinheiten einschließlich An- und Abreise erfolgen auf eigene Gefahr.

8.2 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung der Trainingsgeräte und sonstiger Gegenstände und/oder Nichtbefolgen von Anweisungen von Neuro-Athletik Trainer. Die Haftung von Neuro-Athletik Trainer ist in diesem Fall ausgeschlossen.

8.3 Neuro-Athletik Trainer, ebenso ein eventueller Vertreter, haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach den folgenden Regelungen.

8.4 Neuro-Athletik Trainer haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder Schadensersatzansprüche wegen Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Garantie.

8.5 Außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung haftet Neuro-Athletik Trainer nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden.

8.6 Bei Verträgen mit Unternehmen ist die Haftung von Neuro-Athletik Trainer außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung zudem der Höhe nach auf den für Neuro-Athletik Trainer bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.7 Von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen bleibt die Haftung von Neuro-Athletik Trainer wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden unberührt.

9. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

9.1 Der Kunde wird darüber informiert, dass Neuro-Athletik Trainer die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und speichert. Die Daten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben.

9.2 Neuro-Athletik Trainer verpflichtet sich, jegliche Art von Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln.

10. KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

10.1 Die vereinbarte Vertragslaufzeit lässt das Recht beider Parteien unberührt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen.

10.2 Krankheit oder Schwangerschaft des Kunden stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund dar. Vielmehr ist der Kunde in diesem Fall berechtigt, gegen Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests schriftlich die Verschiebung der Trainingseinheit an das Ende der Krankheit bzw. den Mutterschutz zu verlangen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden wird hierdurch jedoch nicht berührt. Bei Krankheit ist nur bei durch fachärztlichem Attest, nachgewiesener dauerhafter medizinischer Indikation, eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich.

10.3 Umzug stellt nur dann einen wichtigen Grund dar, wenn der Kunde eine Meldebescheinigung vorlegt, aus der sich ergibt, dass er einen neuen Wohnsitz hat, der mindestens 55 Km vom Sitz des Unternehmens entfernt ist.

10.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Neuro-Athletik Trainer ist der Kunde nicht berechtigt, Ansprüche aus der Vertragsbeziehung an Dritte abzutreten.

11.2 Gegen Ansprüche von Neuro-Athletik Trainer kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

11.3 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Hamburg.

11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Hamburg, soweit der Kunde ein Unternehmen ist.

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

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